Krankenversicherung private, Coronazuschlag: Unterschied zwischen den Versionen

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Privat Kranken- und Pflegeversicherte (Normalversicherte) müssen 3,40 € im Monat und beihilfeberechtigte Beamte und deren Angehörige 7,30 € fü als Coronazuschlag zahlen.  
Privat Kranken- und Pflegeversicherte (Normalversicherte) müssen 3,40 € monatlich und beihilfeberechtigte Beamte und deren Angehörige 7,30 € fü als Coronazuschlag zahlen.  





Aktuelle Version vom 4. Januar 2022, 13:05 Uhr

Privat Kranken- und Pflegeversicherte (Normalversicherte) müssen 3,40 € monatlich und beihilfeberechtigte Beamte und deren Angehörige 7,30 € fü als Coronazuschlag zahlen.


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