Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

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Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

Leistungen der Auslandskrankenversicherung bei einer akuten medizinisch notwendigen Heilbehandlung während des Auslandsaufenthaltes.

  • Arzt-, Arzneikosten,
  • Heilmittel,
  • Krankenhausbehandlung
  • Krankenhaustransportkosten sind nicht immer mitversichert,
  • Zahnbehandlung schmerzstillend,
  • Teilweise Reparatur des Zahnersatzes,
  • Brillenreparatur, Hilfsmittelreparaturen,
  • Schwangerschaftsbehandlungen (aber auch nicht alle),
  • Rücktransport,
  • Bestattung / Überführung im Todesfall.

Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen.
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.

Mit das Wichtigste:  Es sollten  "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".


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