Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen. <br />
Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen. <br />
 
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.


  Mit das Wichtigste bei einem Rücktransport: Es sollten  "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".<br />
  Mit das Wichtigste bei einem Rücktransport: Es sollten  "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".<br />

Version vom 18. Dezember 2016, 10:37 Uhr

Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen.
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.

Mit das Wichtigste bei einem Rücktransport: Es sollten  "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".


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