Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV richtet.  
Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen '''steuerfreien Zuschuss''' des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV richtet.  
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Für das Jahr XXX 2017 beträgt der maximale Arbeigeberzuschuss  XXX € monatlich.
Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung dem Grunde nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. <br />
Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung dem Grunde nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. <br />



Version vom 16. März 2017, 13:41 Uhr

Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV richtet.

Für das Jahr XXX 2017 beträgt der maximale Arbeigeberzuschuss  XXX € monatlich.

Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung dem Grunde nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.


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Schlagwort: Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss