Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:




<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Krankenversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur '''privaten Krankenversicherung''' anzeigen]<br />
Schlagwort: Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss
Schlagwort: Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss


[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
 
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{bimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.-.-.-.
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]<br />

Version vom 12. Juni 2017, 14:45 Uhr

Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet.

Für das Jahr XXX 2017 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss  XXX € monatlich.

Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung dem Grunde nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.


Schlagwort: Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.