Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung

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Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht, kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine Anwartschaftversicherung umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.


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Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung