Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem '''ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht,''' kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine  Anwartschaftversicherung Umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem '''ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht,''' kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine  Anwartschaftversicherung umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.<br />


Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung
Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung


[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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Version vom 3. Februar 2017, 12:45 Uhr


Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht, kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine Anwartschaftversicherung umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.

Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung