Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung<br /> Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruc…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung<br />
Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung<br />


Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht, kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine  Anwartschaftversicherung Umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft  setzen zu lassen.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem '''ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht,''' kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine  Anwartschaftversicherung Umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft  setzen zu lassen.<br />


Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung
Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung


[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]

Version vom 30. November 2016, 11:37 Uhr

Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht, kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine Anwartschaftversicherung Umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.

Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung