Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:


Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.
Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.
Zeile 16: Zeile 14:
[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Krankenversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen]<br />
[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Krankenversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen]<br />


Schlagwort:<br />
Schlagwort :Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen<br />




[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]

Version vom 9. März 2017, 08:47 Uhr

Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.

Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit - nicht versicherbares Risiko - bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind.

Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden.

Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Antragsbindefrist

miniatur Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen

Schlagwort :Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen