Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)




'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort : Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen, Krankenversicherungsantrag nicht angenommen<br />


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Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen, Krankenversicherungsantrag nicht angenommen<br />
 
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Version vom 8. Mai 2022, 11:08 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

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Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.

Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit, ein nicht versicherbares Risiko oder bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind. Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden.

Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, dass er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.


Siehe auch:
Krankenversicherung private, Antragsbindefrist


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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn

















Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen, Krankenversicherungsantrag nicht angenommen