Krankenversicherung gesetzliche, elektronische Patientenakte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bundestag hat das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.  
10-07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.<br />
 
 
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Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen,  Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, BlutwerteMutterpass und weiteres können abgerufen werden..
 
Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen den Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.
Die digitale Patientenakte  erlaubt es Gesundheitsdaten mit einer App zu speichern. Informationen zu Vorerkrankungen, ärztlichen Diagnosen, Therapien und Medikationspläne sollen mittels der App jederzeit schnell und einfach abgerufen werden können - aber auch der Impfausweis, das Bonusheft für den Zahnarzt, Blutwerte oder der Mutterpass bei Schwangerschaften. So soll der Daten-Austausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten verbessert werden.

Version vom 10. Juli 2020, 08:58 Uhr

10-07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.

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Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen, Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte, Mutterpass und weiteres können abgerufen werden.. Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen den Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.