Krankenversicherung gesetzliche, elektronische Patientenakte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bundestag hat das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.  
07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.<br />
Nachzulesen auf:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html
 
Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen,  Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte,  Mutterpass und weiteres können abgerufen werden.
Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.
 
 
 
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Die digitale Patientenakte  erlaubt es Gesundheitsdaten mit einer App zu speichern. Informationen zu Vorerkrankungen, ärztlichen Diagnosen, Therapien und Medikationspläne sollen mittels der App jederzeit schnell und einfach abgerufen werden können - aber auch der Impfausweis, das Bonusheft für den Zahnarzt, Blutwerte oder der Mutterpass bei Schwangerschaften. So soll der Daten-Austausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten verbessert werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 10. Juli 2020, 09:05 Uhr

07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.

Nachzulesen auf:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html

Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen, Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte, Mutterpass und weiteres können abgerufen werden. Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.


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