Krankenversicherung gesetzliche, elektronische Patientenakte: Unterschied zwischen den Versionen

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Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen,  Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte,  Mutterpass und weiteres können abgerufen werden.  
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Version vom 10. Juli 2020, 09:04 Uhr

10-07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.

Nachzulesen auf:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html

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