Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzversicherungsangebot der GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzversicherungsangebot <br />


Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde den  gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzversicherungsvermittlung an ihre Versicherten in Kooperation mit der privaten Krankenversicherung erlaubt.<br />
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde den  gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzversicherungsvermittlung an ihre Versicherten in Kooperation mit der privaten Krankenversicherung erlaubt.<br />
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Version vom 28. Dezember 2017, 08:49 Uhr

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde den gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzversicherungsvermittlung an ihre Versicherten in Kooperation mit der privaten Krankenversicherung erlaubt.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Gruppentarife, mit geringfügigem Rabatt, in Kooperation mit privaten Krankenversicherern an. I.d.R. Hat sich die gesetzliche Krankenkasse für einen Anbieter entschieden, d.h. Sie haben nur die  Angebote eines Versicherers zur Verfügung. Für den Versicherten stellt dies ein vollkommen unzureichendes Angebot dar, denn die Unterschiede der PKV-Tarife der privaten Versicherer sind in Leistung und Beitrag beachtlich. 

Im Angebot sind: Wahlleistungstarife für das Ein- und Zweibettzimmer, Zusatzkrankengeld, Krankenhaustaggeld und Auslandsreisekrankenversicherungen. Auch die Pflegezusatzversicherung gehört dazu.

👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Zusatzversicherungsangebot
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