Krankenversicherung gesetzliche, Sozialversicherung Bezugsgrössen

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Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengröße, Bezugsgröße dar. In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen.

Sozialversicherung Bezugsgrößen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

# Beschreibung Hinweis Basis Wert von bis
1 Sozialversicherung Bezugs-, Rechengrößen GKV und GRV § 18 SGB IV
1.1 Sozialversicherung Bezugsgröße West jährlich 35.700 €
1.2 Sozialversicherung Bezugsgröße West monatlich 2.975 €
1.3 Sozialversicherung Bezugsgröße Ost jährlich 31.920 €
1.4 Sozialversicherung Bezugsgröße Ost monatlich 2.660 €



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