Krankenversicherung gesetzliche, Lachgasbehandlung beim Zahnarzt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzlichen Krankenkassen schliessen die Kostenübernahme einer Lachgasbehandlung beim Zahnarzt generell aus<br />
Die gesetzlichen Krankenkassen schliessen die Kostenübernahme einer Lachgasbehandlung beim Zahnarzt generell aus.<br />
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Version vom 28. August 2020, 10:57 Uhr


Die gesetzlichen Krankenkassen schliessen die Kostenübernahme einer Lachgasbehandlung beim Zahnarzt generell aus.
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Die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung für eine Lachgasbehandlung beim Zahnarzt ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt und kann dem Versicherungsvertrag/Tarifbedingungen entnommen werden.


Schlagwort: Lachgas, Lachgasbehandlung Zahnarzt


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