Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenvergleich

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Verglichen wird der Krankenversicherungsbeitrag ohne Pflegeversicherungsanteil

Es werden der % Satz und der €-Betrag des Zusatzbeitrages und der % Satz und der €-Betrag des Gesamtbeitrages ausgewiesen (ohne Pflegeversicherung).
Über die 6. Spalte recherchieren Sie die für Sie geöffneten Krankenkassen.


Der Krankenkassenvergleich lohnt sich. Die gesetzlichen Kassen unterscheiden sich auch ganz wesentlich im Leistungsangebot.


Die Leistungen gliedern sich in die nachfolgenden Bereiche auf:

Alternative Heilmethoden (ambulanter Bereich):

Je nach GKV werden Leistungen für die folgenden alternativen Therapieformen übernommen.

  • Alternative Arzneimittel – Ergänzungen zur Schulmedizin
  • Anthroposophische Medizin – Balance von Körper, Seele und Geist
  • Autogenes Training – Heilung kommt von innen
  • Atemtherapie – Heilung aufgrund bewusster Veränderung der Atmung
  • Ayurveda – Gesamtkonzept aus Lebensweise, Bewegung und Ernährung
  • Bachblütentherapie – mit sich selbst ins Gleichgewicht kommen
  • Balneotherapie – Heilung aufgrund angereichertem Wasser
  • Chelattherapie – entgegenwirken von Belastungen durch Schwermetalle
  • Chiropraktik – Beseitigung von Fehlstellungen von Knochen und Gelenken
  • Eigenbluttherapie – stärken der eigenen Abwehr durch Immunreaktion
  • Eigenharntherapie – Trinkkuren, die heilen
  • Elektrotherapie – Hilfe bei muskulären Leiden
  • Feldenkrais – erforschen des Selbstbilds, neue Empfindungsmuster üben
  • Heliotherapie – behandeln mit Sonnenstrahlen
  • Homöopathie – ganzen Menschen betrachten
  • Irisdiagnostik – Krankheiten über das Auge aufspüren
  • Kyrotherapie – gezielter therapeutischer Einsatz von Kälte
  • Osteopathie – Ungleichgewichte und Fehlstellungen lösen
  • Phototherapie – heilen von Körper und Seele durch Licht
  • Phytotherapie – Pflanzen als Heilmittel
  • Progressive Muskelentspannung – Hilfe bei Verspannungen
  • Qi Gong – arbeiten an und mit der Lebensenergie
  • Shiatsu – Massagen und Körperarbeit gleichzeitig
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) – Fokus auf die Anamnese
  • Yoga und Meditation – herstellen der inneren Balance


Mehrleistungen und Möglichkeiten bei Behandlungen und Krankenpflege

In der GKV sind die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch werden zusätzliche besondere Leistungen angeboten, die in den jeweiligen Satzungen festgelegt sind.

Nachfolgende Mehrleistungen werden von diversen gesetzlichen Krankenkassen angeboten:

  • Haushaltshilfe – erweitertes Leistungsspektrum
  • häusliche Krankenpflege – mehr Leistungen, als das Gesetz vorschreibt
  • stationäre und ambulante Hospizleistungen – Mehrleistungen
  • freie Krankenhauswahl – freie Wahl des Krankenhauses
  • Kostenübernahme für rezeptfreie Medikamente – jedoch meist mit Obergrenzen
  • Brille, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen – Zuschüsse hierzu


Mehrleistungen bei Schwangerschaft, Geburt, Kinder und Kinderwunsch

Viele gesetzliche Krankenkassen ergänzen die gesetzlichen Leistungen erheblich. Diese sind nachfolgend aufgeführt:

  • Rooming in bei Kindern – stationäre Aufnahme der Eltern
  • Grundschulgesundheitscheck U 10 – Gesundheitscheck nach dem ersten Grundschuljahr
  • Schülergesundheitscheck U 11 – Gesundheitscheck im Alter von 9 bis 10 Jahren
  • Jugendvorsorge J 2 – Vorsorgeuntersuchungen im Alter von 16 bis 17 Jahren
  • Toxoplasmose-Screening – Senkung des Risikos von Frühgeburten
  • B-Streptokokken-Test – Risikofaktor B-Streptokokken
  • 3D-Ultraschallscreening – zur Vorsorge in der Schwangerschaft
  • PH-Selbsttest für Frauen – zur Vermeidung von Frühgeburten
  • Zahnvorsorge in der Schwangerschaft – Zahngesundheit von Mutter und Kind
  • Frühgeburtenprävention – Frühgeburtenprävention
  • Hebammenrufbereitschaft – Entbindung bei der Hebamme des Vertrauens
  • Geburt im Geburtshaus – Geburtshaus als Alternative zum Krankenhaus
  • Geburtsvorbereitungskurse für Väter – Väter als wichtige Geburtshelfer
  • Rotavirenimpfung bei Säuglingen – Frühe Ansteckungen vermeiden
  • Künstliche Befruchtung – einige GKV`s erstatten mehr Leistungen


Vorteile bei zahnärztlichen Behandlungen

Die Entfernung von Zahnstein bis zum Zahnfleischrand ist eine gesetzliche Krankenkassenleistung. Wird jedoch eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt, werden die Kosten von ausgewählten gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Meist sind noch weitere Leistungen beinhaltet. Diese gehen über den Rahmen der gesetzliche vorgeschriebenen Leistungen hinaus, u.a.

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Zahnersatz zum Nulltarif
  • Preisvergleich für Zahnersatz und Zahnbehandlungen
  • Beratung im zahnmedizinischen Bereich
  • Zahnbehandlungen im Ausland


Vorsorge beim Arzt

Bei der Vorsorge beim Arzt bieten einige gesetzlichen Krankenkassen wesentlich mehr Leistungen an. Diese sind nachfolgend aufgeführt:

  • Krebsvorsorge – Brustultraschall – wird nicht von allen GkV´s übernommen
  • Hautkrebsvorsorge – digitale Auflichtmikroskopie oder Dermatoskopie
  • Magen- und Darmkrebsvorsorge – Darmspiegelung
  • Früherkennung von Schlaganfallrisiken – frühzeitig auf Symptome achten
  • Grippeimpfung – Schutzimpfung zum richtigen Zeitpunkt
  • Reise-Schutzimpfungen – einige GKV´s übernehmen die Kosten
  • Zecken-Impfung – einige GKV´s übernehmen die Kosten


Gesundheitsförderung – Bonusprogramme

Versicherte, die einer gesunden Lebensweise nachgehen, werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen belohnt. Nachfolgend die Möglichkeiten, die bei den GKV´s zur Verfügung stehen:

  • Bonusprogramme mit Geldprämien
  • Bonusprogramme zur Finanzierung von privaten Zusatzleistungen
  • Bonusprogramme in Form von Sachleistungen
  • Bonusprogramme für die Familienangehörigen
  • Bonusprogramme für Kinder / Jugendliche
  • Zuschuss zu Smartwatches oder Fitness-Trackern
  • Gesundheitskurse
  • Gesundheitskurse im Urlaub
  • GKV`s mit eigenen Reiseangeboten
  • Zuschüsse für die Vorsorgekur
  • Fitnessstudiokosten werden von der GKV übernommen
  • Ernährungsberatung
  • Betriebliche Gesundheitsförderung


Wahltarife mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und Kostenerstattung

Bei einem Wahltarif mit Selbstbehalt bezahlt der Versicherte die Behandlungen bis zu einem gewissen Betrag selbst, der Rest wird von der Krankenkasse übernommen. Bei einem Wahltarif mit Beitragsrückerstattung erhält der Versicherte einen Teil des Beitrages zurück, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Bei einem Wahltarif nach dem Kostenerstattungsprinzip bezahlt der Versicherte zunächst die Arztrechnungen selbst und reicht diese dann zur Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse ein.

Nachfolgend Wahltarife mit Erstattungsvarianten und Beitragsvarianten

  • Hausarzttarif
  • Wahltarif mit Selbstbehalt
  • Selbstbehalttarif ohne Pflicht zum Kostenerstattungsverfahren
  • Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit
  • Wahltarif zur integrierten Versorgung
  • Wahltarif mit Kostenerstattungsprinzip
  • Wahltarif für besondere Therapierichtungen
  • Integrierte Versorgung mit klassischer Homöopathie
  • Wahltarif für besondere Arzneimittel
  • Wahltarif mit individuellem Krankentagegeldanspruch


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Kündigung

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