Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze

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Die Jahresverdienstgrenze regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann. Zur Ermittlung des Jahresverdienstes wird das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt herangezogen. Falls ein Monatsgehalt vereinbart ist, wird das zwölffache des letzten Monatsgehaltes hochgerechnet. Zusätzlich werden Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Zuschläge bzw. Gratifikationen berücksichtigt.

Die Jahresverdienstgrenze beträgt für das Jahr XXX XXX

Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze

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Schlagwort: Jahresverdienstgrenze