Krankenversicherung gesetzliche, Haushaltshilfe

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 27. Dezember 2017, 15:19 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erstreckt sich nach § 38 Sozialgesetzbuch V (SGB V) auch auf die Kostenerstattung einer Haushaltshilf. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte wegen einer Krankenhausbehandlung, eines Kuraufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung seines Haushaltes nicht möglich ist und ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist und Hilfe benötigt.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen   zur Hauptseite 



Bim pim v02.png













.-.-.-.