Krankenversicherung gesetzliche, Haushaltshilfe

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Die Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 38 Sozialgesetzbuch V ( SGB V ). Haushaltshilfe wird Versicherten gewährt, wenn ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung, eines Kuraufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist und auf Hilfe angewiesen ist.