Krankenversicherung gesetzliche, Familienversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 425 Euro im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro im Monat  
* das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 425 Euro im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro im Monat  
* eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten  
* eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten  
* keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit  
* keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit <br />
 


'''Altersgrenzen in der Familienversicherung'''
'''Altersgrenzen in der Familienversicherung'''
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können die eigenen Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, vorausgesetzt diese arbeiten noch nicht. Die kostenfreie Familienversicherung für Kinder kann verlängert werden bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen.  
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können die eigenen Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, vorausgesetzt diese arbeiten noch nicht. Die kostenfreie Familienversicherung für Kinder kann verlängert werden bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen.<br />


'''Über das 25. Lebensjahr hinaus kann die Familienversicherung um 12 Monate verlängert werden, wenn die Berufsausbildung oder Schulausbildung durch nachfolgendes verzögert oder unterbrochen wird:'''
'''Über das 25. Lebensjahr hinaus kann die Familienversicherung um 12 Monate verlängert werden, wenn die Berufsausbildung oder Schulausbildung durch nachfolgendes verzögert oder unterbrochen wird:'''
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* freiwilliger Wehrdienst
* freiwilliger Wehrdienst
* Tätigkeit als Entwicklungshelfer
* Tätigkeit als Entwicklungshelfer
* Freiwilligendienst gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz, Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst
* Freiwilligendienst gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz, Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst<br />
 


Kinder können ohne Altersbegrenzung familienversichert werden, wenn es Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten.
Kinder können ohne Altersbegrenzung familienversichert werden, wenn es Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten.


XYZ


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Version vom 11. Februar 2017, 10:18 Uhr


In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Nachfolgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein
  • das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 425 Euro im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro im Monat
  • eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten
  • keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit


Altersgrenzen in der Familienversicherung In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können die eigenen Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, vorausgesetzt diese arbeiten noch nicht. Die kostenfreie Familienversicherung für Kinder kann verlängert werden bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen.


Über das 25. Lebensjahr hinaus kann die Familienversicherung um 12 Monate verlängert werden, wenn die Berufsausbildung oder Schulausbildung durch nachfolgendes verzögert oder unterbrochen wird:

  • freiwilliger Wehrdienst
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer
  • Freiwilligendienst gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz, Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst


Kinder können ohne Altersbegrenzung familienversichert werden, wenn es Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten.


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