Krankenversicherung gesetzliche, Familienversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
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*'''Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:'''<br />
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- der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein -  das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 425 Euro im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von XXX 450 Euro im Monat  
- der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein -  das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als {{#var:5.2}} € im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von {{#var:5.1}} € im Monat  
- eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten <br />
- eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten <br />
- keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit <br />
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Version vom 22. Januar 2018, 14:21 Uhr




In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

  • Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:

- der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein - das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 455,00 € im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von 450,00 € im Monat - eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten
- keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit


  • Altersgrenzen in der Familienversicherung

In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können die eigenen Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, vorausgesetzt diese arbeiten noch nicht. Die kostenfreie Familienversicherung für Kinder kann verlängert werden bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen.

Über das 25. Lebensjahr hinaus kann die Familienversicherung um 12 Monate verlängert werden, wenn die Berufsausbildung oder Schulausbildung durch nachfolgendes verzögert oder unterbrochen wird:

- freiwilliger Wehrdienst
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer
- Freiwilligendienst gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz, Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst


Kinder können ohne Altersbegrenzung familienversichert werden, wenn es Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten
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