Kleinunternehmen Umsatzgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 7: Zeile 7:
'''Ab 2020 erhöht sich die Grenze von 17.500 € auf 22.000 €.'''
'''Ab 2020 erhöht sich die Grenze von 17.500 € auf 22.000 €.'''


Der Verzicht auf den Kleinunternehmer-Status ist möglich.
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.  
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.  



Version vom 26. November 2019, 09:36 Uhr

Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt.

Der Kleinunternehmer stellt seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlt auch keine Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug schließt sich aus. Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf der voraussichtlich Umsatz nicht über 50.000 € liegen.

Ab 2020 erhöht sich die Grenze von 17.500 € auf 22.000 €.

Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.




< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png















-.-.-.-