Kleinst- und mittelständische Unternehmen (KMU)

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  • Deutschland

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur. Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden Großunternehmen genannt.

  • Europäische Union

Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio € als Großunternehmen.

Definition der EU

Typ Anzahl Beschäftigte Umsatzerlös Mio € Bilanzsumme Mio €
Kleinstunternehmen < 10 sowie entweder ≤ 2 oder ≤ 2
Kleine Unternehmen < 50 sowie entweder ≤ 10 oder ≤ 10
Mittlere Unternehmen < 250 sowie entweder ≤ 50 oder ≤ 43


Definition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IFM)

Typ Beschäftigte Umsatzerlös
in Mio. €
Kleinstunternehmen ≤ 9 und ≤ 2
Kleine Unternehmen ≤ 49 und ≤ 10
Mittlere Unternehmen ≤ 499 und ≤ 50
KMU zusammen ≤ 499 und ≤ 50

Quelle: Auszug Wikipedia


Siehe auch:
Kleinunternehmer Umsatzgrenze


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