Kfz Versicherung, Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 9: Zeile 9:




[[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br />
Schlagwort: Kfz Zulassung, Neuausstellung Kfz Dokumente
Schlagwort: Kfz Zulassung, Neuausstellung Kfz Dokumente
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]




<center>{{BimpimV02}}  
<center>{{BimpimV02}}  





Version vom 3. Juli 2017, 06:58 Uhr

Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.


Die wichtigsten Einträge, Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind: Amtliches Kennzeichen, Anzahl Vorbesitzer, Datum Erstzulassung, Name, Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung, sämtliche Angaben Kfz: Typ, die Marke, die Farbe, die Fahrgestellnummer, der Hubraum, die Nennleistung in PS und KW, Art des Kraftstoffs und weiteres.

Verlust und der Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich.


Schlagwort: Kfz Zulassung, Neuausstellung Kfz Dokumente


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png










.-.-.-.


Bim pim v02.png































-.-.-.-