Kfz Versicherung, Zubehör: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung ist das Kfz-Zubehör versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedoch unterschieden, welche Art von Kfz-Zubehör im Versicherungsschutz beinhaltet ist.
 
* Kfz-Zubehör, das fest mit dem Auto verbunden ist
* Kfz-Zubehör, das fest eingebaut ist
* Kfz-Zubehör, das im Auto unter Verschluss gehalten wird
 
In der Teileliste der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der jeweiligen Kfz-Versicherungsgesellschaft ist aufgeführt, welches Kfz-Zubehör unter den Versicherungsschutz fallen.
 
'''Im Regelfall handelt es sich um das nachfolgende Kfz-Zubehör:'''
 
* Multifunktionsgeräte, wie z.B. Radio-, Navigations-, Audio- und Videosysteme
* Lautsprecher bzw. Lautsprechersysteme
* Verstärker oder ähnliche Geräte, die zur Lauterhöhung dienen
* Veränderungen (Tuning) an Motor und Fahrwerk, das zugelassen ist
 
In der Kaskoversicherung wird die Beschädigung oder der Verlust des versicherten Kfz-Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Erstattungsbetrag ist meist auf 1.000 Euro begrenzt sein, je nach Versicherer kann dieser auch höher sein.
 
'''Gegen einen Beitragszuschlag ist spezielles Kfz-Zubehör mitversicherbar. Wie z.B:'''
 
* Reklame
* Spezialaufbauten
* Hydraulische Ladeboardwand
* Panzerglas
 
'''Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B:'''
 
* Kühltaschen, Kühlboxen
* nicht fest eingebaute Campingausrüstung
* nicht serienmäßige Werkzeuge und Ersatzteile
* Mobiltelefone
* Laptops
* nicht fest eingebaute Navigationssysteme

Version vom 3. Juli 2017, 13:33 Uhr

XYZ

In der Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung ist das Kfz-Zubehör versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedoch unterschieden, welche Art von Kfz-Zubehör im Versicherungsschutz beinhaltet ist.

  • Kfz-Zubehör, das fest mit dem Auto verbunden ist
  • Kfz-Zubehör, das fest eingebaut ist
  • Kfz-Zubehör, das im Auto unter Verschluss gehalten wird

In der Teileliste der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der jeweiligen Kfz-Versicherungsgesellschaft ist aufgeführt, welches Kfz-Zubehör unter den Versicherungsschutz fallen.

Im Regelfall handelt es sich um das nachfolgende Kfz-Zubehör:

  • Multifunktionsgeräte, wie z.B. Radio-, Navigations-, Audio- und Videosysteme
  • Lautsprecher bzw. Lautsprechersysteme
  • Verstärker oder ähnliche Geräte, die zur Lauterhöhung dienen
  • Veränderungen (Tuning) an Motor und Fahrwerk, das zugelassen ist

In der Kaskoversicherung wird die Beschädigung oder der Verlust des versicherten Kfz-Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Erstattungsbetrag ist meist auf 1.000 Euro begrenzt sein, je nach Versicherer kann dieser auch höher sein.

Gegen einen Beitragszuschlag ist spezielles Kfz-Zubehör mitversicherbar. Wie z.B:

  • Reklame
  • Spezialaufbauten
  • Hydraulische Ladeboardwand
  • Panzerglas

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B:

  • Kühltaschen, Kühlboxen
  • nicht fest eingebaute Campingausrüstung
  • nicht serienmäßige Werkzeuge und Ersatzteile
  • Mobiltelefone
  • Laptops
  • nicht fest eingebaute Navigationssysteme