Kfz Versicherung, Winterschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „XXX“)
 
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
XXX
 
Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.
 
* '''Die Haftung der Kommunen'''<br />
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.
 
* '''Haftung durch die Vollkaskoversicherung'''<br />
kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten.
* '''Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen'''<br />
Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse eine neue Einstufung von Nachteil ist.

Aktuelle Version vom 30. Mai 2017, 10:21 Uhr

Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.

  • Die Haftung der Kommunen

Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.

  • Haftung durch die Vollkaskoversicherung

kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten.

  • Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen

Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse eine neue Einstufung von Nachteil ist.