Kfz Versicherung, Winterschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.
Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.


- '''Die Haftung der Kommunen'''<br />
* '''Die Haftung der Kommunen'''<br />
   
   
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht  
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.


- '''Haftung durch die Vollkaskoversicherung'''<br />
* '''Haftung durch die Vollkaskoversicherung'''<br />
   
   




- '''Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen'''<br />
* '''Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen'''<br />
   
   
   
   

Version vom 30. Mai 2017, 12:14 Uhr

Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.

  • Die Haftung der Kommunen

Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.

  • Haftung durch die Vollkaskoversicherung


  • Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen



Ist das Auto entsprechend versichert, können Sie auch die Vollkaskoversicherung beanspruchen. Ausnahme: Der Halter oder Fahrer hat den Winterschaden fahrlässig verursacht - etwa durch eine zu hohe Geschwindigkeit. Ist der Passus grobe Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen, haftet die Gesellschaft in jedem Fall. Die Kfz-Haftpflicht können Sie bei einem Winterschaden nur in Anspruch nehmen, wenn deshalb andere Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie mit dem Auto in ein Schlagloch geraten, die Kontrolle über den Wagen verlieren und mit einem anderen Fahrzeug kollidieren. Winterschaden selbst bezahlen Bei einem Winterschaden sollten Sie abwägen, ob Sie den Fall der Vollkasko melden. Sind lediglich Bagatellschäden von wenigen Hundert Euro zu beklagen, lassen Sie diese besser auf eigene Rechnung beheben – oder leben damit. Denn bei einer Kostenübernahme durch die Kfz-Versicherung werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft – und zahlen deshalb langfristig einen höheren Kfz-Versicherungsbeitrag.