Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht

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Es besteht eine situative Winterreifenpflicht

Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.


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