Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Es besteht eine situative Winterreifenpflicht
 


Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht<br />
 
⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.





Version vom 1. Oktober 2020, 09:31 Uhr


Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht

⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.


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