Kfz Versicherung, Umzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse. Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. <br />


Folgende Unterlagen werden benötigt:


* '''Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks ohne Kennzeichenwechsel'''<br />
- Personalausweis<br />
- Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief<br />
- für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung<br />




* '''Ummeldung mit Kennzeichenwechsel'''<br />
- Personalausweis<br />
- Zulassungsbescheinigung Teil I<br />
- Zulassungsbescheinigung Teil II<br />
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung<br />
- Aktuelle HU-Prüfbescheinigung<br />




- SEPA-Lastschriftmandat<br />
- Bestehende Kennzeichen<br />




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'''Siehe auch:'''<br />
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Aktuelle Version vom 24. April 2021, 12:07 Uhr

Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse. Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks ohne Kennzeichenwechsel

- Personalausweis
- Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief
- für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung


  • Ummeldung mit Kennzeichenwechsel

- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Aktuelle HU-Prüfbescheinigung


- SEPA-Lastschriftmandat
- Bestehende Kennzeichen


Siehe auch:
Kfz Versicherung, Wunschkennzeichen


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