Kfz Versicherung, Umzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse.
Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse. Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. <br />
Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt:
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:


* '''Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks'''<br />
* '''Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks'''<br />

Version vom 9. Juli 2017, 09:46 Uhr

Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse. Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks

- Personalausweis
- Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief
- für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung


  • Ummeldung mit Kennzeichenwechsel

- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Aktuelle HU-Prüfbescheinigung



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