Kfz Versicherung, Regress: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten kann der Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 €  in Regress nehmen.'''
Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten kann der Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 €  in Regress nehmen.'''
Dies geschieht z.B. Bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung.
Dies geschieht z.B. Bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung.
Bundesgerichtshof 11-01- 2012 (IV ZR 251/10): „Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen ( Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Diesen Grundsatz hatte der BGH (wortgleich) schon am 22.06.2011 (IV ZR 225/10) aufgestellt.

Version vom 29. Mai 2017, 08:59 Uhr

Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten kann der Versicherer den Versicherungsnehmer bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Dies geschieht z.B. Bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung.


Bundesgerichtshof 11-01- 2012 (IV ZR 251/10): „Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen ( Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Diesen Grundsatz hatte der BGH (wortgleich) schon am 22.06.2011 (IV ZR 225/10) aufgestellt.