Kfz Versicherung, Rabattretter: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Regelfall erfolgt eine Beitragserhöhung, wenn im Schadensfall eine Regulierung durch den Kfz-Versicherer erfolgt. Durch den Rabattretter erfolgt eine Zurückstufung in den schadenfreien Versicherungsjahren nur insoweit, dass der Versicherungsnehmer keinen höheren Beitrag zur Kfz-Versicherung bezahlen muss. Wird innerhalb eines kurzen Zeitraums ein zweiter Schaden durch den Versicherer reguliert, so erfolgt die Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse, die mit einem höheren Beitrag für den Versicherungsnehmer gekoppelt ist.
In der Kfz-Versicherung wird der Rabattretter nur noch von wenigen Versicherungsgesellschaften für Neuverträge angeboten und meist ist dieser nur noch für Kfz-Halter möglich, die bereits seit über 35 Jahren schadenfrei sind.
Der Rabattretter ist nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet. In der Kfz-Teilkaskoversicherung wird kein Rabattretter angeboten, da im Schadensfall keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt.


Nach einem unfallfreien Jahr wird der Versicherte jeweils in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Beim Schaden wird der VN um eine oder mehrere SF-Klassen zurückgestuft. Ist im Versicherungsvertrag  die "Rabattretterklausel" enthalten gilt ein Schaden ohne Rückstufung vereinbart.





Version vom 9. Mai 2017, 09:13 Uhr

XYZ

Im Regelfall erfolgt eine Beitragserhöhung, wenn im Schadensfall eine Regulierung durch den Kfz-Versicherer erfolgt. Durch den Rabattretter erfolgt eine Zurückstufung in den schadenfreien Versicherungsjahren nur insoweit, dass der Versicherungsnehmer keinen höheren Beitrag zur Kfz-Versicherung bezahlen muss. Wird innerhalb eines kurzen Zeitraums ein zweiter Schaden durch den Versicherer reguliert, so erfolgt die Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse, die mit einem höheren Beitrag für den Versicherungsnehmer gekoppelt ist.

In der Kfz-Versicherung wird der Rabattretter nur noch von wenigen Versicherungsgesellschaften für Neuverträge angeboten und meist ist dieser nur noch für Kfz-Halter möglich, die bereits seit über 35 Jahren schadenfrei sind.

Der Rabattretter ist nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet. In der Kfz-Teilkaskoversicherung wird kein Rabattretter angeboten, da im Schadensfall keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt.





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