Kfz Versicherung, Hagelschaden

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Hagelschäden sind durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt, nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Gutachter- und die Schadenkosten sind versichert. Eine Selbstbeteiligung wird in Abzug gebracht.

Die Kosten der Reparatur werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Übersteigen die Kosten diesen Wert, ist ein Totalschaden eingetreten. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert gezahlt.


Es bleibt dem Versicherten überlassen, ob er den Hagelschaden reparieren lässt. Verzichtet er hierauf, wird der Versicherer eine fiktive Abrechnung erstellen. Der ausgewiesene Betrag, unter Abzug der Mehrwertsteuer, wird dem Versicherungsnehmer erstattet.

Schalten Sie einen Gutachter erst nach Rücksprache mit dem Versicherer ein, nicht dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.


Siehe auch
Wiederbeschaffungswert
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert


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