Kfz Versicherung, Glasbruchschaden

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  • Von einem Glasbruchschaden können folgende Bauteile eines Kraftfahrzeuges betroffen sein:
    :
- Frontscheibe,
- Heckscheibe,
- Seitenscheiben,
- Beleuchtung,
- Seitenspiegel.


  • Die Regulierung des Glasbruchschadens erfolgt im Rahmen der Kfz-Teilkaskoversicherung, wenn der Glasbruch entstanden ist durch
- Steinschlag,
- Hagel,
- Wildunfall.


  • Im Rahmen der Kfz-Vollkaskoversicherung erfolgt die Regulierung des Glasbruchschadens bei
- Vandalismus,
- Fahrerflucht,
- selbst verschuldete Glasbruchschäden.


  • Selbstbeteiligung bei Glasbruchschäden

Meist ist eine eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vereinbart. D.h. dass der gemeldete Glasbruchschaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst getragen werden muss. Der Betrag, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht, wird durch den Kfz-Versicherer erstattet.


  • Glasbruchschaden bei unverschuldetem Unfall

Entsteht ein Glasbruchschaden aufgrund eines unverschuldeten Unfalles, so übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für die Instandsetzung in vollem Unfang.



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