Kfz Versicherung, Fahrerschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Fahrerschutzversicherung, Unfallversicherung, Insassenunfallversicherung<br />
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Version vom 17. Juni 2017, 11:04 Uhr

Bei selbstverschuldeten Unfällen übernimmt die Fahrerschutzversicherung verschiedene Leistungen gegenüber dem Fahrer des Kfz

Die Fahrerschutzversicherung ist eine Deckungserweiterung der Kfz-Versicherung und wird der Insassenunfallversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz ist für alle berechtigten Fahrer des Fahrzeuges gültig.

Leistungen der Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung leistet bei Personenschäden der berechtigten Fahrer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Diese sind im Regelfall analog den Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung des Bereiches Personenschaden. Generell erfolgt die Leistungszahlung der Fahrerschutzversicherung erfolgt nur dann, wenn kein anderer Leistungserbringer dafür einsteht.

Hierzu zählen:

- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
- benötigte Haushaltshilfe nach dem Unfall
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Hinterbliebenenrente


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