Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Fahrerkreis bestimmt den berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt.
Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt.
Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie.
Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie.
Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw" efolgen und zum anderen
bleibt es bei einem offenen Personenkreis.


Personalisiert (enger Fahrerkreis)
namentlich (z.B. "Max Mustermann")
über Zugehörigkeit zum Versicherungsnehmer (z.B. Ehefrau, Lebenspartner, alle volljährigen Kinder)
offener/unbestimmter Personenkreis


Lässt der Versicherungsnehmer bzw. Halter jemanden außerhalb des definierten Fahrerkreises (also einen unberechtigten Fahrer) fahren, begeht er eine Obliegenheitsverletzung.  
Lässt der Versicherungsnehmer bzw. Halter jemanden außerhalb des definierten Fahrerkreises (also einen unberechtigten Fahrer) fahren, begeht er eine Obliegenheitsverletzung.  

Version vom 1. Mai 2017, 21:21 Uhr

Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt. Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie. Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw" efolgen und zum anderen bleibt es bei einem offenen Personenkreis.


Lässt der Versicherungsnehmer bzw. Halter jemanden außerhalb des definierten Fahrerkreises (also einen unberechtigten Fahrer) fahren, begeht er eine Obliegenheitsverletzung. Kfz-Haftpflicht zahlt immer

Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht.