Kfz Versicherung, Ersteinstufung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.
In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.


* Einstufung als Fahranfänger
- Einstufung als Fahranfänger<br />
* Einstufung nach der Führerscheinregelung
- Einstufung nach der Führerscheinregelung<br />
 


Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag.
Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag.

Version vom 27. Mai 2017, 17:47 Uhr

In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.

- Einstufung als Fahranfänger
- Einstufung nach der Führerscheinregelung


Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag.

Die Einstufung nach der Führerscheinregelung ist möglich, wenn die Führerscheinprüfung mindestens vor 3 Jahren erfolgreich absolviert wurde. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird je nach Versicherungsgesellschaft die SF-Klasse ½ bzw. bis zu SF-Klasse 3 zugeteilt.


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