Kfz Versicherung, Ersteinstufung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.


* Einstufung als Fahranfänger
* Einstufung nach der Führerscheinregelung


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Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag.
 
Die Einstufung nach der Führerscheinregelung ist möglich, wenn die Führerscheinprüfung mindestens vor 3 Jahren erfolgreich absolviert wurde. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird je nach Versicherungsgesellschaft die SF-Klasse ½ bzw. bis zu SF-Klasse 3 zugeteilt.





Version vom 19. Mai 2017, 10:06 Uhr

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In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.

  • Einstufung als Fahranfänger
  • Einstufung nach der Führerscheinregelung

Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag.

Die Einstufung nach der Führerscheinregelung ist möglich, wenn die Führerscheinprüfung mindestens vor 3 Jahren erfolgreich absolviert wurde. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird je nach Versicherungsgesellschaft die SF-Klasse ½ bzw. bis zu SF-Klasse 3 zugeteilt.


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