Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die versicherten Kfz  müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, hier wird über die Vollkaskoversicherung geleistet.<br />
Die versicherten Kfz  müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, hier wird über die Vollkaskoversicherung geleistet.<br />


Schlagwort: Eigenschaden<br />
Schlagwort: Eigenschaden<br />

Version vom 6. Februar 2021, 09:40 Uhr

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb. Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.

Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.

Die versicherten Kfz müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, hier wird über die Vollkaskoversicherung geleistet.


Schlagwort: Eigenschaden

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