Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:


Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.
Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.
 
XXX ergänzen


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  

Version vom 11. November 2020, 10:19 Uhr

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb. Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.

Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen. XXX ergänzen

< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen      zur Hauptseite


Bim pim v02.png

















-.-.-.-