Kfz Versicherung, Doppelversicherung

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Die Doppelversicherung in der Kfz-Versicherung liegt dann vor, wenn für dasselbe Fahrzeug jeweils ein Versicherungsvertrag bei zwei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften besteht. Die Doppelversicherung ist in der Kfz-Versicherung nicht zulässig. D.h. eine der beiden Versicherungsgesellschaften muss den Versicherungsvertrag auflösen. Durch den Gesetzgeber wurde festgelegt, dass der Versicherungsvertrag mit den älteren Rechten bestehen bleibt und der Versicherungsvertrag mit den jüngeren Rechten aufgelöst werden muss.

Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers zählt die Meldung der Doppelversicherung an die Versicherungsgesellschaften zu melden. Diese müssen dann umgehend die notwendigen Maßnahmen einleiten und ergreifen um den Mißstand zu beseitigen.