Kfz Versicherung, Branchenpolice: Unterschied zwischen den Versionen

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- Anhänger/Auflieger im Werk- und Privatverkehr<br />
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* '''Die Branchenpolice gilt für Unternehmen der folgenden Branchen'''
* '''Die Branchenpolice gilt für Unternehmen der folgenden Branchen:'''


- Bauhauptgewerbe<br />
- Bauhauptgewerbe<br />

Version vom 13. Mai 2017, 16:00 Uhr

Die Branchenpolice ist für kleine und mittelständische Unternehmen, mit einem Fuhrpark von 3 bis max. 10 Fahrzeugen interessant.

  • Versichert werden können die nachfolgenden Fahrzeuge:

- PKW in Eigenverwendung
- Krafträder und Leichtkrafträder/-roller
- Camping-Kfz
- Trikes und Quads
- Lieferwagen im Werkverkehr
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Anhänger landwirtschaftlicher Zugmaschinen
- Wohnanhänger
- Anhänger/Auflieger im Werk- und Privatverkehr

  • Die Branchenpolice gilt für Unternehmen der folgenden Branchen:

- Bauhauptgewerbe
- Baunebengewerbe
- Dienstleistungen
- freie Berufe (z.B. Arzt, Architekt, Rechtsanwalt)
- Genossenschaften
- Handel
- Handwerk (ohne Bau)
- Industrie
- Land- und Forstwirtschaft (einschl. Garten- und Landschaftsbau)
- Vereine
- Verbände
- sonstige Organisationen
- öffentlicher Dienst
- Gesundheitswesen

In der Branchenpolice werden die gesetzlichen und optionalen Versicherungsvarianten angeboten. Hierzu zählen:

- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Teilkaskoversicherung
- Kfz-Vollkaskoversicherung


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