Kfz Versicherung, Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang. '''Es besteht Versicherungspflicht'''.<br />


Für die <big>'''Kfz-Haftpflichtversicherung'''</big>, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein '''<big>Annahmezwang</big>'''<br>


'''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
- der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten die Aufnahme (Regionalversicherer).<br />


'''Es besteht Versicherungspflicht'''.<br />


'''Die Ablehnungsfrist''' <br />
ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.


* '''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
:Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
:es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung <br />
:vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
:der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten<br />
:die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.<br />


Schlagwort:


* '''Die Ablehnungsfrist''' <br />
:ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.
:Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.
:Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.


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<center>{{BimpimV02}}
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>





Aktuelle Version vom 26. Februar 2023, 15:36 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang


Es besteht Versicherungspflicht.


  • Es gelten die folgenden Ausnahmen:
Der Versicherte macht falsche Angaben,
es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung
vom Versicherer gekündigt wurde,
der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten
die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.


  • Die Ablehnungsfrist
ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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