Kfz Versicherung, Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
* '''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
:- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung <br />
:- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung <br />
- vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
:- vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
- der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten<br />
:- der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten<br />
- die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.<br />
:- die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.<br />




* '''Die Ablehnungsfrist''' <br />
* '''Die Ablehnungsfrist''' <br />
ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.  
:ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.  
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.  
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.  
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.

Version vom 4. März 2022, 07:45 Uhr

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang. Es besteht Versicherungspflicht.


  • Es gelten die folgenden Ausnahmen:
- Der Versicherte macht falsche Angaben,
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung
- vom Versicherer gekündigt wurde,
- der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten
- die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.


  • Die Ablehnungsfrist
ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.

Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.


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