Kfz Versicherung

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Die Kfz Versicherung gliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges ist verpflichtend, es besteht Versicherungspflicht. Die Kaskoversicherung unterteilt sich in die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind die Leistungen der Teilkaskoversicherung vollumfänglich enthalten.


  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschuldensunabhängig Schäden bei Verkehrsunfällen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist u.a. von den folgenden Faktoren abhängig:

- Alter des Fahrers
- Fahrerkreis
- Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis
- Hersteller und Typ der Fahrzeugs
- Art des Fahrzeugs
- Baujahr des Fahrzeugs
- Wert des Fahrzeugs
- Jährliche Fahrleistung
- Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers
- Regionalklasse


  • Die Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die nachfolgenden Ereignisse sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz enthalten:

- Diebstahl und Raub
- Einbruchdiebstahl
- Brand und Explosion
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung aufgrund von Kurzschluss
- Marderbiss inkl. Folgeschäden – meist nur bei hochwertigen Tarifen
- unmittelbare Einwirkungen von Hagel, Überschwemmung, Sturm und Blitzschlag
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art – meist nur bei hochwertigen Tarifen


  • Die Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet u.a. die Teilkaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällenschäden ab. Ergänzend zur Kfz-Teilkaskoversicherung sind in der Kfz-Vollkaskoversicherung die nachfolgenden Schäden im Versicherungsschutz beinhaltet:

- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten
- Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.


Pflichten des Versicherungsnehmers in der Teilkaskoversicherung und Vollkaskosversicherung

In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:

- gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges
- es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
- der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden



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