Kautionsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. Kautionsversicherungen sind für diverse Bereiche und in unterschiedlichen Formen zu erhalten.
Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen.


Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind:
Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind:


- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a  
- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a  

Aktuelle Version vom 30. Juni 2017, 14:35 Uhr

Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen.

Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind:

- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a - Bürgschaft für Mängelansprüche - Vertragserfüllungsbürgschaften - Anzahlungsbürgschaften - Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen - Mitarbeiterbeteiligungen - Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz - Mietkaution für- Privat und Gewerbeobjekte - IATA-Bürgschaften - Prozessbürgschaften - Zollbürgschaften