Kapitallebensversicherung, Widerruf

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Lebensversicherungen können vom VN widerrufen werden, wenn über das Widerrufsrecht fehlerhafte Auskünfte oder überhaupt keine Widerrufsbelehrung erfolgte. Es erfolgt dann eine Rückabwicklung. Verträge die zwischen 29-07-1994 und 31-12-2012 geschlossen wurden, können auch noch heute widersprochen werden. Bei erfolgreichem Widerspruch werden die Beiträge zurückgezahlt, einschliesslich Zinsen.

Sollte ein Vertrag bereits gekündigt sein und der Rückkaufswert wurde ausgezahlt, besteht weiterhin die Möglichkeit, im nachhinein, die Rückabwicklung zu fordern.


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Schlagwort: Widerruf Kapitallebensversicherung, Widerruf Lebensversicherung
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