Kapitallebensversicherung, Garantiezins

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Kapitallebensversicherung, Garantiezins


Das Bundesfinanzministerium legt jährlich den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Lebensversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen. Dieser gilt für Neuverträge.

Für die  Lebensversicherungen beträgt kraft § 2 der Deckungsrückstellungsverordnung der Garantiezins ab  01-01-2017, 0,9 %.

Zusätzlich zum Garantiezins kommen die Überschüsse. Der Garantiezins bei Vertragsabschluss gilt während der gesamten Laufzeit. Oft erwirtschaftet der Lebensversicherer für das Sparkapital auch höhere Garantiezinsen. Zum festen Garantiezins kommt die variable Überschussbeteiligung, wenn der Versicherer mit dem Geld erfolgreicher wirtschaftet als zunächst vorsichtig kalkuliert.

Der Garantiezins gilt für klassische Lebens- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Policen unterliegen nicht dem Höchstrechnungszins. Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung nehmen Sie stärker an den Wachstumschancen der Wertpapiermärkte teil als mit einer klassisch sicherheitsorientierten Police, aber auch Verluste sind möglich.

Schlagwort: Garantiezins, Garantiezinssatz, Rechnungszins, Höchstzinssatz, Höchstrechnungszins